Rassistische Wortwahl - Neger und Pfähle

02.05.2021


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Selbst wenn man mit Familienname Neger heißt und Pfähle herstellt, muss das nicht heißen, dass man sie mit dem Namen Negerpfähle anpreist, der Familienname ist zwar kleingedruckt auf dem Plakat zu finden, jedoch entlang der Straße nicht zu erkenne und ist daher irreführend und kann eindeutig rassistisch interpretiert werden.


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Die eingebrachte Beschwerde wurden als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.