Billa wirbt im Lockdown mit "Partypreis" für Corona-Bier.
Das Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme sofort reagiert und die
beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen. Diese wird zukünftig auch
nicht mehr verwendet.
Das Beschwerdeverfahren sieht bei einer
Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine
weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Beschwerdeverfahren ist
hiermit abgeschlossen (siehe Verfahrensordnung). Der/die
Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken Ihnen für die rasche Umsetzung und Kooperation.