Wahlplakate der FPÖ

16.09.2020


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Die von der Firma GEWISTA afichierten Sujets sind herabwürdigend, entsprechen nicht der Wahrheit und sind durch ihre verzerrende Darstellung der Wirklichkeit auch Wettbewerbsverzerrend.


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Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahlwerbung.

Der/die Beschwerdeführer/innen wurde davon in Kenntnis gesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.