Die Wahlplakate der FPÖ sind nicht akzeptabel, verhetzend und rassistisch. Es ist unglaublich, dass so etwas im Jahre 2020 möglich ist.
Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahlwerbung.
Der/die Beschwerdeführer/innen wurde davon in Kenntnis gesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.