Stern Apotheke - Alter Schwede - Sexistische Werbung mit Schwedenbitter

09.09.2020


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Die Firma Schwedenbitter wirbt mit unterschiedlichen Werbesujets für die heilende Kraft des Schwedenbitters. In einem dieser Werbetexte ist eine junge Frau abgebildet, die von sich selbst sagt, dass sie dank des Schwedenbitters nun keine Blähungen mehr habe und die Jungs sie deswegen mögen (Werbung im Anhang bzw. unten als Direktlink auf Facebook). Seit Jahren werden fast ausschließlich Frauen für Werbungen in Bezug auf Darmbeschwerden eingesetzt. Diese Werbung hingegen überschreitet jeden Gipfel. Eine Frau, deren Verdauung anscheinend funktioniert, wird somit "manngerecht" gemacht, damit diese nicht durch Blähungen olfaktorisch gestört werden. Bis dato kenne ich keine Werbung, in der Männer dargestellt werden wie ihre Blähungen/Darmbeschwerden unterbunden werden können. Dieser Werbetext bekräftigt dabei also nicht nur bestehende geschlechtstypische Stereotype, sondern wirkt darüber hinaus: Es ist der Frau kein Anliegen, dass sie sich in ihrem Körper wohler fühlt, wenn sie keine Blähungen hat, sondern das Wichtigste ist, dass sie den Männern dadurch besser gefällt. Diese Herabwürdigung von Frauen darf mE im 21. Jahrhundert nicht mehr gegeben sein. Anbei der Link: https://www.facebook.com/search/photos/?q=der%20echte%20schwedenbitter&f=AbpxADSO1mXHtRT0QS__OBBqk75rLoZ4kym7U3kus-7V35L_XYCd2dvBgHk6LCdo2OMX2IvskC0HQDh4RZut6zKo9aPSR4U6GlKjIVYUxpNkWZkILnHgBBUazZh-Cykzt5To0tsqMRxbhg-utWsqZbix1aaVsgqh7j6u7ilH2zEVKQ


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Social Media) der Firma Alter Schwede – der echte Schwedenbitter die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Auf dem beanstandeten Sujet ist eine junge Protagonistin zusammen mit dem Slogan „Die Jungs lieben es, dass ich endlich keine Blähungen mehr habe“ abgebildet. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde. Kritisiert wird dabei vor allem die Tatsache, dass das Mädchen auf eine diskriminierende bzw. abwertende Weise dargestellt wird. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich deshalb für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze, 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung und 1.2. Ethik und Moral, nicht sensibel genug gestaltet wurde.

1.1 Allgemeine Werbegrundsätze
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung
Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;
a) Personen auf abwertende, verächtlich machende oder verspottende Weise dargestellt werden;

1.2. Ethik und Moral
1.2.Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern. Besonderen Schutz vor Diskriminierung bedürfen dabei die Diversitätskerndimensionen
a) Geschlecht: Werbung darf niemanden (mittelbar oder unmittelbar) aufgrund seines Geschlechtes diskriminieren. Männer und Frauen sind stets als vollkommen gleichwertig zu betrachten und zu behandeln.