TITELSEITE Rofankurier

07.09.2020


Bild

Ankündigung eines aus Werbung bestehenden Abschnitts im Innenteil mit einem unfassbar sexistischen Sujet, das absolut nichts mit dem Inhalt zu tun hat.


Bild

Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Bei der eingebrachten Beschwerde handelt es sich um einen redaktionellen Artikel und keine PR-Maßnahme.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich verantwortlich für klasse Werbemaßnahmen und inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, zuständig. Der eingebrachte Fall ist hiermit für den Österreichischen Werberat abgeschlossen.

Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.