Mömax - Papagei

06.09.2020


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Es ist eine Frechheit, dass diese Werbung zugelassen wurde. Scheiss .... und vorallem Beschimpfungen bzw. Beleidigungen gegen eine Person haben in der Werbung nichts zu suchen!!! Da heißt es immer Achtung gegenüber anderen Personen und dann sowas!!! Was sollen sich da Kinder und Jugendliche denken?


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV) des Einrichtungshaus Mömax die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde. Kritisiert wird dabei vor allem die Tatsache, dass im beanstandeten Spot mehrfach das Wort „Scheiße“ verwendet wird und die Werbemaßnahme daher eine negative Vorbildwirkung für Kinder darstellt. Darüber hinaus weisen die Werberäte und Werberätinnen darauf hin, dass die Verwendung des Schimpfwortes in Bezug auf die Nachbarin eine durchaus aggressive Botschaft kommuniziert. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich deshalb für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Die beanstandete Werbemaßnahme wurde entsprechend nachfolgender Punkte des Ethik-Kodex nicht sensibel genug gestaltet:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze 
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.