Beschimpfung als Nichtsnutz

16.08.2020


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Das neue Plakat der Wiener Linien zum korrekten tragen des Mund-Nasenschutzes ist eine grobe Beleidigung und Beschimpfung. Fahrgäste die den Mund-Nasenschutz nicht über die Nase ziehen werden als „Nichtsnutz“ bezeichnet. Die vermutlich bezweckte Information, das eine nicht korrekt getragener Mund-Nasenschutz nichts nützt wird mit der groß geschriebenen Schreibweise verfehlt und übrig bleibt die genannte Beleidigung und Beschimpfung.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (U-Bahn Werbung) der Wiener Linien keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Das beanstandete Sujet zeigt zwei Bilder einer Dame, die einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Auf dem linken Bild wird dieser korrekt getragen und bedeckt somit ihren Mund sowie ihre Nase. Auf dem zweiten Bild wird die Nase der Darstellerin hingegen nicht vom Mund-Nasen-Schutz bedeckt. Darunter findet sich der Schriftzug „Nichtsnutz“.

Der Vorhalt, dass es sich hierbei um eine diskriminierende Bezeichnung bzw. Beschimpfung handelt, kann von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht nachvollzogen werden. Vielmehr geben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken, dass sich „Nichtsnutz“ auf den nicht korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutz bezieht – nicht jedoch auf die Dame, die diesen trägt. Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die beanstandete Werbemaßnahme deshalb als unproblematisch und spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.