Mömax

07.08.2020


Bild

Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe mich bis jetzt noch nie über eine Werbung beschwert, aber diese mit dem Papagei von Mömax finde ich eine absolute Frechheit.
Zuerst habe ich gedacht, ich habe mir verhört. Dann habe ich gemerkt "nein, habe ich doch nicht". Ich weiß ja, dass Werbung immer polarisiert und Mömax hat damit sicher die Aufmerksamkeit auf sich gezogen, was ja der Zweck war, aber ganz ehrlich: ich (36J.) versuche unsere kleinen Kinder (3 und 5 Jahre alt) so lange wie möglich von Schimpfworten fern zu halten (ich sage in ihrer Gegenwart NIE "Scheiße") und jetzt übernimmt das plötzlich ein Möbelhaus für mich? Die "Scheiß-Nachbarin" haut mich jedes Mal aus den Socken...Ich würde wahrscheinlich nichts sagen und mich nur still ärgern, wenn diese Werbung erst ab 20 Uhr gespielt wird, aber zu Zeiten, an denen kleine Kinder natürlich auch fernsehen/Radio hören ist das für mich schon ein untragbarer Zustand. Bin ich wirklich so altmodisch? Muss man das einfach so hinnehmen? Danke! Mit freundlichen Grüßen


Bild

Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV) des Einrichtungshaus Mömax die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht sensibel genug gestaltet wurde. Kritisiert wird dabei vor allem die Tatsache, dass im beanstandeten Spot mehrfach das Wort „Scheiße“ verwendet wird und die Werbemaßnahme daher eine negative Vorbildwirkung für Kinder darstellt. Darüber hinaus weisen die Werberäte und Werberätinnen darauf hin, dass die Verwendung des Schimpfwortes in Bezug auf die Nachbarin eine durchaus aggressive Botschaft kommuniziert. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich deshalb für die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Die beanstandete Werbemaßnahme wurde entsprechend nachfolgender Punkte des Ethik-Kodex nicht sensibel genug gestaltet:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze 
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.