Beschwerde

04.08.2020


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Ich bin entsetzt, wie bei der Werbung von Soda stream dieses kleine Mädchen einen derart aggressiven Ton gegenüber ihren Eltern anschlägt. Da wundert einen nichts mehr. Das hat wahrlich keine Vorbildwirkung. MfG.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV) der Firma SodaStream keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Das beanstandete Sujet zeigt eine typische Familiensituation, in der die Tochter ihren Vater etwas harsch darauf hinweist, dass Plastikflaschen schlecht für die Umwelt seien und er deshalb stattdessen auf mit SodaStream gesprudeltes Leitungswasser zurückgreifen solle.

Der Vorhalt, dass es sich hierbei um ein unangemessenes, aggressives Verhalten des Kindes gegenüber ihren Eltern handelt, kann von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht nachvollzogen werden. Vielmehr geben die Werberäte und Werberätinnen zu bedenken, dass das Mädchen ihre Eltern hiermit mit Nachdruck auf ein wichtiges Thema aufmerksam macht. Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die beanstandete Werbemaßnahme deshalb als unproblematisch und spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.