Leiner Puls4

17.06.2020


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Beim aktuellen Werbespot von Leiner gibt es bei den "Sonderbedingungen" eine extreme Pegelabsenkung sodass diese nicht mehr verstanden werden können! Es wird höchstwahrscheinlich wieder die Meldung kommen das es nicht in den Zuständigkeitsbereich fällt - aber wer ist zuständig für solche Betrugsmaschen ?


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.