Tageszeitung "Vorarlberger Nachrichten" vom 9.5.20: Die Dragees werden mit Text (ok) und einem bild eines selig schlafenden Kindes beworben. Es kann der Eindruck entstehen, dass dieses Mittel auch für Kinder geeignet ist.
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Insitution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.