M1Klink/Gesundheit

06.02.2020


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Sehr geehrte Damen und Herren,

in Österreich ist es meines Wissens nicht erlaubt Werbung in Form von Rabatten, Preisreduzierungen, Aktionen oder ähnlichem für medizinische Dienstleistungen zu machen. Insbesondere in Bezug auf ästhetische Unterspritzungen, die gesundheitlich nicht notwendig sind und die Gesundheit mitunter auch gefährden können. Jegliche Hinweise auf Risiken oder Nebenwirkungen werden nicht erwähnt. Ebenso ein Hinweis, dass diese Behandlungen in Östrreich nicht von Minderjährigen in Anspruch genomen werden dürfen. Die M1 Klinik verstößt von Anbeginn ihres Startes in Österreich dagegen und wirbt in unlauterer sowie aggressiver Weise in Form von Rabattaktionen, 1+1 Rabatten und "Kundenrabattkarten" auf Instagram, Facebook und deren Websites für Unterspritzungen mit Hyaluronsäure und Muskelrelaxans, dieses ist allgemein als Botox bekannt.  Mit freundlichen Grüßen


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Werbung für Dienstleistungen von Ärzten oder Instituten sind gesetzlich geregelt. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert wer sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist seitens des Österreichischen Werberates abgeschlossen.