Das Produkt wird in höhnischem Ton zur Verkürzung des "Männerschnupfendramas" beworben.
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen „Männerschnupfen“ des Unternehmens Nasivin keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erkannte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft. Es konnte die werbliche Überzeichnung bzw. der Einsatz der humoristischen Darstellung der Situation „Beenden Sie jetzt das Drama – Männerschnupfen“ eindeutig erkannt werden.
Die diskriminierende Darstellung – Männer werden auf abwertende Weise dargestellt - wie in der Beschwerde angeführt, konnte von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen nicht erkannt werden.