Aufforderung Heroin zu Probieren für Jugendliche

28.01.2020


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Der Club Warehouse, für Jugendliche ab 16 Jahren, verstößt im Werbetext einer Facebook Veranstaltung gegen folgende Punkte des Ethik Kodex: Werbung soll nicht zu übermäßigem oder missbräuchlichem Alkoholkonsum ermutigen. Werbung für Produkte wie Tabak, Alkohol, Arzneimittel, Waffen, Nahrungs-ergänzungsmittel und Schlankheitspräparate darf sich nicht an die Zielgruppe der Jugendlichen wenden Zum Schutz von Jugendlichen dürfen keine Darstellungen oder Aussagen erfolgen, die gesundheitsschädigendes Verhalten fördern könnten. Mit folgenden Textpassagen: https://www.facebook.com/events/460686751502292/ "Schreibt uns, was ihr euch für das neue Jahr so vornehmen wollt. Vorschläge unsererseits: - die 4 Promille knacken (...) - vielleicht Heroin probieren - vielleicht lieber doch nicht Heroin probieren - oder vielleicht schon...?" Auf der Website ist der Text in einer abgeschwächten Form (ohne Erwähnung von Heroin) zu finden: http://www.w-house.at/#events


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Das Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme des Österreichischen Werberates sofort reagiert und die beanstandete Werbemaßnahme abgeändert. Die beanstandete Werbemaßnahme wird in ihrer ursprünglichen Gestaltung und Formulierung nicht mehr verwendet. Das Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme bzw. sofortigen Abänderung durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen (siehe Verfahrensordnung). Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.

Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.