Bodyshaming als Werbung

19.01.2020


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Eine solche Werbung kann Menschen, die mit ihrem Aussehen Probleme haben und eventuell unter Depressionen, Essstörungen etc. leiden gefährden. Eine Werbekampagne die auf Bodyshaming abzielt ist der falsche Ansatz.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Mobile Devices) des Fitnessstudios FitInn keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die beanstandete Kampagne beinhaltet verschiedene Sujets mit unterschiedlichen Slogans, die auf humorvolle Weise dazu motivieren sollen, mehr Sport zu betreiben. Die humoristische Überzeichnung der Werbemaßnahme kann von der Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen deutlich erkannt werden.
Der Vorhalt, dass es sich hierbei um Formulierungen handelt, die „Bodyshaming“ unterstützen, kann nicht nachvollzogen werden. Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen betrachtet die beanstandete Werbemaßnahme daher als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten