Kritik an ÖBB-Sicherheitskampagne

30.10.2019


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Sehr geehrte Damen und Herren,
als Angehöriger eines Schwerbehinderten musste ich mit Entsetzen die in verschiedenen Medien erwähnten Äußerungen diverser Behindertenanwälte -und vertreter gegen die Sicherheitskampagne der ÖBB lesen.

Siehe:
https://wien.orf.at/stories/3019229/
https://kaernten.orf.at/stories/3019287/
https://www.diepresse.com/5713321/behindertenanwalt-fordert-einstellung-der-obb-sicherheitskampagne
https://www.derstandard.at/story/2000110439502/abwertend-behindertenverbaende-kritisierte-oebb-sicherheitskampagne-pass-auf-dich-auf
https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/pass-auf-dich-auf-heftige-kritik-an-oebb-sicherheitskampagne;art58,3180239
https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/kritik-an-oebb-kampagne-darstellung-von-behinderten-verstoerend-78374602

Hier zwanghaft eine "abwertende Darstellung von Menschen mit Behinderung" erkennen zu wollen, ist eine rein subjektive Meinung des Behindertenanwaltes, die letztlich der angestrebten "Inklusion" zuwiderläuft. Menschen mit Behinderung ist nicht geholfen, wenn deren "Vertreter" hinter jeder Ecke sofort Diskriminierung wittern und ihre eigene Daseinsberechtigung durch öffentlichkeitswirksame Zurschaustellung von übertriebener Entrüstung zu legitimieren suchen und dafür Behinderte quasi als "Schutzschild" verwenden.
Es ist nicht diese ÖBB-Kampagne, welche Menschen mit Behinderung abwertend darstellt, sondern gewisse Behindertenvertreter selbst, indem diese die Kampagne als "abwertend" bezeichnen!
Anstatt also eine Ideologie nach Art des Münchhausen-Stellvertretersyndroms zu verfolgen, rate ich dem Behindertenanwalt, sich besser zu überlegen, ob er mit derartigen Aktionen – die ohne Zweifel in seinem Habitat Applaus finden – nicht letztlich der Idee der "Inklusion" und "positiven Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung" in der Gesellschaft schadet und damit der UN-Behindertenkonvention widerspricht.

Ich möchte meine Unterstützung für die ÖBB und deren Kampangne kundtun, es ist wichtig, die eigene Gesundheit ernst zu nehmen, und das speziell jungen Menschen zu vermitteln. Nicht umsonst sind bereits seit Längerem auf Zigarettenschachteln Bilder von Erkrankungen zu sehen, die durch das Rauchen hervorgerufen werden können. Genausowenig wie Krebskranke (oder Babys, die deswegen mit Behinderungen geboren werden) mit diesen Bildern negativ diskriminiert werden, werden Behinderte mit den Bildern Ihrer ÖBB-Kampagne negativ diskriminiert. Lassen Sie sich bitte nicht von jenen einschüchtern, die schnell den moralischen Zeigefinger schwingen, jedoch keineswegs alle diejenigen vertreten, die sie zu vertreten vorgeben. Die Verantwortlichen bei den ÖBB haben absolut nichts falsch gemacht, es gibt keinen Grund sich für irgendetwas zu entschuldigen.

Also:
1) Die verstörenden Forderungen des Behindertenanwaltes sind aufs Schärfste zurückzuweisen.
2) Im Sinne der Inklusion sollte dringend davon Abstand genommen werden, dass der Behindertenanwalt (!) Behinderungen in einem derart negativen Kontext darstellt.
3) Gerade der Behindertenanwalt als eine staatliche Einrichtung sollte sich seiner Vorbildfunktion bewusst sein und diese verantwortungsvoll erfüllen.

Kümmern Sie sich um die wirklichen Probleme im Behindertenbereich. Freundliche Grüße

 


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Das Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme seitens des ÖWR reagiert und das beanstandete Sujet zurückgezogen. Dieses wird in Zukunft nicht mehr verwendet.

Das Beschwerdeverfahren des ÖWR  sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.

Der Österreichische Werberat dankt dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.

Nachstehend die Stellungnahme des Unternehmens:

Da die Darstellung aber in der aktuellen Form gem. dem Ethik-Kodex anscheinend als Grenzfall zu werten ist, werden wir umgehend mit dem österreichischen Behindertenrat das Gespräch suchen, um die fallweise negative Einschätzung entsprechend zu verstehen und damit auch besser in der werblichen Umsetzung darauf Rücksicht nehmen zu können.

Nochmals außerordentlich betonen möchten wir, dass uns Menschen mit Behinderung wichtig sind und es in keinster Weise beabsichtigt war, diese mit der Aussage der Werbesujets zu diskriminieren. Die Kampagne „Pass auf dich auf“ wird daher mit heutigem Tag (31.10.2019) in den kommerziellen Medien eingestellt und von einem zweiten geplanten Kampagnenflight in dieser Form wird abgesehen. Auf der Website der ÖBB Infrastruktur ist die Kampagne in abgeänderter Form weiterhin präsent. Eine generelle Anpassung der Sujets wird nach dem Gespräch mit dem österreichischen Behindertenrat evaluiert.