aktuelle xxxlutz werbung

28.08.2019


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Werbung zeigt einen jugendlichen jungen mit Zeitung mit halbnackter Frau und gibt dabei seine Hand unter die Decke. Sieht sehr stark nach onernieren aus. Es sollte eigentlich eine Werbung für Möbel für ein jugendzimmer sein


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (TV-Spot) des Möbelhaus XXX-Lutz keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen stellt fest, dass die Werbemaßnahme einen durchaus üblichen Lebensweg eines jungen Mannes von dessen Geburt bis zu seiner eigenen Vaterwerdung abbildet. Zudem merken die Werberäte und Werberätinnen an, dass der jugendliche Protagonist nicht masturbierend zu sehen ist, sondern die Handlung in einer sehr kurzen Sequenz des Spots lediglich angedeutet wird. Der Vorhalt, dass es sich hierbei um eine abwertende oder diskriminierende Darstellung des Jugendlichen handelt, kann von der Mehrheit nicht nachvollzogen werden. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erachtet die Werbemaßnahme deshalb als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten.