Werbung für Autoportal

16.08.2019


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Das Portal "Willhaben" wirbt mit einer Frau im Bikini für den Gebrauchtwagenverkauf auf ihrer Seite. Das besagte Bild findet sich anbei (als Werbeanzeige eingebettet auf der Homepage von autobild.de entdeckt).


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme (Internet) der willhaben internet service GmbH & Co KG keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen erkennt den Zusammenhang zwischen der abgebildeten „starken“ Bodybuilderin und den beworbenen „starken“ SUV’s. Der Vorhalt, dass es sich hierbei um eine geschlechterdiskriminierende Darstellung handelt, kann von der Mehrheit nicht nachvollzogen werden. Die Protagonistin trägt eine für diese Sportart durchaus übliche Sportbekleidung und wird dadurch nicht auf ihre Geschlechtsmerkmale reduziert. Vielmehr wird durch das Sujet versucht Geschlechterstereotype zu widerlegen, indem bewusst eine Frau eingesetzt wird, die besondere Stärke ausdrücken soll. Die absolute Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erachtet die Werbemaßnahme deshalb als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten.