Glockpistolen

28.05.2019


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Guten Tag! Ich bin entsetzt über diese Glockwerbung, gesehen in Villach/ Kärnten. Wie finden Sie das? Mit freundlichen Grüßen


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets des Unternehmens Glock „Horses and Stars“ die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus. 

Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Sujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze sowie 1.3 Gewalt.

Das beanstandete Plakat bewirbt ein Reitevent- bzw. ein Reitturnier. Es zeigt einen weißen Schimmel inmitten einer pink-violetten Blumenlandschaft. Die sehr prominent im Hintergrund abgebildete Schusswaffe steht im verzerrten Kontext zu der in lieblichen Farben gehaltenen Gesamtaufmachung.

Im Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft wird darauf hingewiesen, dass Werbung im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, damit soziale Verantwortung trägt und Auswirkungen auf die Gesellschaft hat. Daher muss bei der Gestaltung auf die ethisch- moralischen Werte einer Gesellschaft Rücksicht genommen werden.

Als besonders kritisch und ethisch fragwürdig wurde daher das gesamte Design bewertet, da es eine Verharmlosung von Waffen impliziert und der besonderen Gefahr, welche von Waffen ausgeht nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Damit liegt ein erheblicher Bruch mit dem Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft vor, im Detail in den nachfolgenden Punkten:

1.1 Allgemeine Werbegrundsätze:
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

1.3 Gewalt:
1.7. Bei der Bewerbung von Waffen muss darauf geachtet werden, dass der besonderen Gefahr, die bei deren Verwendung ausgeht, unbedingt Rechnung getragen wird.
Waffenwerbung
3. Bei der Bewerbung von Waffen soll auf eine besonders verharmlosende, bzw. verherrlichende Darstellung verzichtet werden.
5. Waffen dürfen ohne direkten Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt nicht dargestellt werden.