So riecht der Frühling Hornbach Werbung

26.03.2019


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In dem TV Spot von Hornbach verrichtet ein älterer, korpulenter Mann extreme Gartenarbeiten, er ist stark verschmutzt und verschwitzt. Dann zieht er sein Shirt aus, das in einen Plastikbeutel eingeschweißt wird, um daraufhin in einem fiktiven Land in einem Kleider-Automaten zum Verkauf angeboten zu werden. Eine junge, offensichtlich asiatische Frau kauft das Shirt, öffnet den Kunststoffbeutel und riecht intensiv am Inhalt. Begeistert und verklärt von dem entströmendem Duft erscheint sie entzückt. Daraufhin der Slogan: So riecht der Frühling. Einfach nur widerlich, eigentlich nicht nur rassistisch, sondern auch frauenverachtend.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle des beanstandeten TV-Spots der Hornbach Baumarkt AG keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für keinen Grund zum Einschreiten aus, da die Werbemaßnahme nicht darauf abzielt, die Protagonistin auf eine abwertende Weise darzustellen.

Im beanstandeten TV-Spot wird eine Frau asiatischer Herkunft gezeigt, die genussvoll an einem verschwitzen T-Shirt riecht. In Kombination mit den zuvor bei der Arbeit gezeigten Männern und dem verwendeten Slogan „so riecht das Frühjahr“ wird eine Verbindung zur Gartenarbeit und der damit einhergehenden körperlichen Anstrengung hergestellt. Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen erkennt die werblich Überzeichnung und kann den Vorhalt, dass es sich hierbei um eine rassistische Darstellung der Protagonistin handelt, nicht nachvollziehen. Der Großteil der Werberäte und Werberätinnen erachtet die Werbemaßnahme als unproblematisch und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten, da keine Verletzung des Ethik-Kodex vorliegt.