Unlautere Werbung E-Zigaretten

03.01.2019


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Sehr geehrte Damen und Herren, im Internet bin ich auf die Internetseite exsmokers.eu aufmerksam geworden. Unter folgenden Links ist die unlautere, rechtwidrige Werbung zu finden: https://www.exsmokers.eu/e-zigarette-starterset/ https://www.exsmokers.eu/beste-e-zigarette/ Gemäß §11 Abs. 1 TabakG ist eine Werbung von E-Zigaretten untersagt. Auf den o.g. Seiten ist hiermit somit ein erheblicher Verstoß festzustellen. Das TabakG besagt: §11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten. ... "Das Werbeverbot umfasst dabei insbesondere Werbung in Diensten der Informationsgesellschaft, in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung; davon nicht erfasst der der allgemeine Geschäftsverkehr" Der Inhaber der Seite bewirbt diverse Produkte im Bereich E-Zigaretten und spricht diesbezüglich sogar Verkaufsempfehlungen aus. Der werbende Charakter wird spätestens dann klar, wenn man auf die entsprechenden Linsk klick und hier auf die jeweiligen Händlerseiten bzw. Amazon umgeleitet wird. Der Bereich E.Zigaretten ist nach wie vor ein sehr sensibles Thema. Ich bitte darum, entsprechend mit der Firma Kontakt aufzunehmen, um die entsprechenden Seiten vom Netz zu nehmen bzw. diese abzuändern. Danke & Viele Grüße


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Der Österreichische Werberat zeichnet nicht zuständig für angenommene Rechtsverletzungen. In diesem Fall können Sie sich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. dem VKI wenden. Der Österreichische Werberat zeichnet verantwortlich für die inhaltliche Behandlung von Wirtschaftswerbung entsprechend dem Ethik-Kodex der Werbewirtschaft. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.