Allianz Lebensversicherung

12.08.2012


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Ich will nicht, wenn ich die ORf-Nachrichten lese, unterschwellig daran erinnert werden, dass mein Kind verunglücken könnte. Diese Werbung mobilisiert unsere Todesängste. Sie ist für mich psychisch belastend, oder soll ich zum Psychiater gehen, um gegenüber solchen Themen jedes Gefühl in mir abzutöten.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 8 (1),www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 8 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft.