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Lebensmittel-Fachbeirat
Die Nominierung als Mitglied des Lebensmittel-Fachbeirats erfolgt auf Antrag des Vorstands. Die Mitglieder des Lebensmittel-Fachbeirats werden von der Generalversammlung ernannt.
Der Lebensmittel-Fachbeirat besteht aus maximal sechs Experten und setzt sich aus Vertretern verschiedener Fachbereiche im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Ernährung (z.B. Ernährungswissenschaft und -lehre, Lebensmittelbegutachtung, Lebensmitteltechnologie und -chemie, Lebensmittelrecht, Ernährungskommunikation und Agrarmarketing) zusammen.