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Beschwerdeablauf

Selbstregulierung ist immer nur so gut, wie ihr Beurteilungs-Gremium: Der Werberat NEU wurde im Oktober 2020 gewählt und umfasst rund 195 erfahrene und repräsentative Persönlichkeiten aus den drei Kernbereichen der Werbewirtschaft – Medien, Agenturen, Auftraggeber – als auch Persönlichkeiten aus anderen Disziplinen und Spezialgebieten – Anwälte, Mediziner und Psychologen.

Die so zusammengesetzte Jury zeichnet sich durch Meinungsvielfalt und Unabhängigkeit aus. Die Unabhängigkeit wurde durch einen dreiteiligen Wahlmodus garantiert. Dieser sieht vor, dass die Mitglieder des Österreichischen Werberates von den Gruppen vorgeschlagen und schließlich von der Generalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Die Meinungsvielfalt kommt aufgrund der Persönlichkeit, beruflichen Erfahrung als auch Reputation jedes einzelnen Mitglieds des Werberates NEU zustande.

Wir verstehen uns als Sprachrohr zwischen Konsumenten und werbetreibender Industrie und wollen mit dem aktiven Dialog mit allen Beteiligten Missstimmungen entgegenwirken. Sollten Sie sich als KonsumentIn, durch eine Werbemaßnahme belästigt, verletzt oder irregeführt fühlen, füllen Sie das Online-Formular aus. Ihre Beschwerde wird direkt an die Geschäftsstelle weitergeleitet und bleibt selbstverständlich völlig anonym. Ihre Beschwerde sollte in schriftlicher Form – entweder über unser Online-Formular oder an office@werberat.at - unter Angabe einer genauen Sachverhaltsdarstellung sowie Vorlage des Sujets sowie näheren Bezeichnung des Werbemittels (z.B. Anzeige, Prospekt, Plakat etc.) erfolgen. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet. Die Identität der Beschwerdeführer wird vertraulich behandelt. Das Verfahren des Österreichischen Werberates ist kostenlos.

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Verfahrensablauf
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Entscheidungsfindung