Das Verfahren wurde nach einer einmonatigen Wartezeit (lt. Verfahrensordnung) eingestellt, da die relevanten Unterlagen bzw. Informationen seitens des/der Beschwerdeführers/in nicht zur Verfügung gestellt wurden.
Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.
Die Bestattungswerbungen im ORF und auch im Privatfernsehen sind nicht nur ethisch nicht vertretbar, sondern vor allem über die Maßen pietätlos. Ich beantrage daher ein Verbot, jedweder Art von Bestattungswerbung, sowohl im TV als auch im Radio.