QR code nicht nutzbar

22.08.2022


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Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig. Nicht jedoch für eine vermutete Rechtsverletzung hinsichtlich Irreführung und Täuschung von Konsument*innen. Für den Österreichischen Werberat ist der Beschwerdefall aufgrund der Nichtzuständigkeit hiermit abgeschlossen.

Der Österreichische Werberat hat in seiner Sprachrohrfunktion agiert und der beschwerdeführenden Person die Information gegeben, wer sich der Angelegenheit annimmt.  


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Fleischwaren Berger GesmbH behauptet ohne genaue Angaben, bis zu 45% weniger CO2 zu Verbrauchen (weniger als wer oder was???) und druckt einen QR code auf die Packung, betitelt mit "zur Studie", der allerdings nicht auflesbar ist (zu klein bzw. Zu wenig Kontrast). Der (vermutlich) enthaltene Link ist auch nirgends aufgedruckt.