Planneralm - Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe

15.03.2022


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.


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Der Slogan „Born to be white“ diskriminiert alle Mensch mit einer anderen Hautfarbe als weiß. Man könnte fast meinen, das Skigebiet ist den Weißen vorbehalten.


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Der Slogan „Born to be white“ diskriminiert alle Mensch mit einer anderen Hautfarbe als weiß. Man könnte fast meinen, das Skigebiet ist den Weißen vorbehalten.