Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Institutionen sich dem Anliegen annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.