Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR.
Der ÖWR zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Institution zuständig ist. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.