Falsche Aussage bei Bewerbung von erhitztem Tabak

13.07.2021


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates.
Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig. Nicht jedoch für vermutete Irreführung.  Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. 
Der Beschwerdefall ist für den ÖWR dahingehend abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist am 12.07.2021 abends die Werbung am Screen des Zigarettenautomats der Trafik in der Praterstraße 11, 1020 Wien aufgefallen (siehe Foto anbei). Auf dem Screen wird ein erhitztes Tabakprodukt damit beworben, dass es keinen Teer produziere. Das stimmt nicht. Da die wissenschaftlichen Publikationen zu größten Teilen von der Tabakindustrie selbst durchgeführt werden, finden Sie bitten unten zwei unabhängige wissenschaftliche Arbeiten, welche belegen, dass auch erhitzte Tabakprodukte Teer produzieren und so beim Konsumierenden zwangsläufig zu Krankheit und Tod führen. Bitte um Prüfung, ob diese irreführende Werbung zulässig ist. Meiner Meinung nach verharmlost diese Werbung mit der schlichtweg falschen Aussage das beworbene erhitzte Tabakprodukt. Referenzen: Simonavicius E, McNeill A, Shahab L, Brose LS. Heat-not-burn tobacco products: a systematic literature review. Tob Control. 2019 Sep;28(5):582-594. doi: 10.1136/tobaccocontrol-2018-054419. Epub 2018 Sep 4. PMID: 30181382; PMCID: PMC6824610. Bekki K, Inaba Y, Uchiyama S, Kunugita N. Comparison of Chemicals in Mainstream Smoke in Heat-not-burn Tobacco and Combustion Cigarettes. J UOEH. 2017;39(3):201-207. doi: 10.7888/juoeh.39.201. PMID: 28904270.