Magenta-Werbung Juni 2021

07.07.2021


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Derzeit gibt es eine Magenta-Werbung, in der jemand mit einem Tablet in der Badewanne im Internet surft. Dadurch wird verharmlost, wie gefährlich es ist, Elektrogeräte in der Badewanne zu verwenden! Das ist eine Gefährdung für alle, insbesodere aber für Kinder und Jugendliche, die solche Gefahren im Alltag noch nicht so gut abschätzen können!