Täuschung XXX-Lutz

05.07.2021


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Der Österreichische Werberat ist in diesem Fall der vermuteten Täuschung nicht zuständig. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen. 


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Ich fand im ganzen Prospekt keinen winzigen Artikel um - 77%

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