Casali

30.06.2021


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt. 


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Nach fast zwei Jahren lässt es mir nochmals keine Ruhe, Sie auf eine ähnliche gesundheitsgefährdende Werbung diesmal der Fima Casali, beobachtet in ORF2 knapp vor Bundesland heute etwa 18:55, hinzuweisen. Spielerisch wird hier vom Bauch auf dem Rücken liegend ein Bonbon im Mund aufgefangen, was eine bedrohliche Erstickungsgefahr bedeutet.

Bemerkenswert scheint hier eine Lücke im Ethik-Kodex vorzuliegen. Ich gewinne den Eindruck, die Regeln sind einseitig auf Sexismus- und Diskriminierungsfälle ausgerichtet. Holen Sie sich eine ärztliche Meinung auf den Fall ein!

Mit wohlwollenden Grüßen