Die eingebrachte
Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen
Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt
und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit
möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Bei diesem Artikel handelt es sich ganz offensichtlich um nicht gekennzeichnete Werbung: https://www.derstandard.at/story/2000127059047/voll-im-oel