Nicht gekennzeichnete Werbung

07.06.2021


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Bei diesem Artikel handelt es sich ganz offensichtlich um nicht gekennzeichnete Werbung: https://www.derstandard.at/story/2000127059047/voll-im-oel