Die eingebrachte Beschwerde wurden
als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die
Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Der oben genannte Werbe-Slogan (TV / Broschüren / etc.) ist in meinen Augen unter den gegebenen Umständen äußerst unpassend.
Während sich viele Menschen aus Verantwortungsbewusstsein an die CORONA-Regeln halten, wird hier suggeriert, dass PARTY das Normalste von der Welt sei.