BILLA-Sujet: Wir feiern mit MEGA-PARTY-Preisen

23.04.2021


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Die eingebrachte Beschwerde wurden als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Der oben genannte Werbe-Slogan (TV / Broschüren / etc.) ist in meinen Augen unter den gegebenen Umständen äußerst unpassend. Während sich viele Menschen aus Verantwortungsbewusstsein an die CORONA-Regeln halten, wird hier suggeriert, dass PARTY das Normalste von der Welt sei.