Canis Bowl

26.04.2021


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Das Unternehmen hat nach der Kontaktaufnahme sofort reagiert und die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen. Diese wird zukünftig auch nicht mehr verwendet. 

Das Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen (siehe Verfahrensordnung). Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.

Wir danken Ihnen für die rasche Umsetzung und Kooperation.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Beschwerde gegen die Werbemaßnahmen der Firma Canis Bowl einreichen: Es handelt sich um eine österreichische Futtermittelfirma, die ihre Produkte unter anderem mit einer Französischen Bulldogge bewirbt. Brachyzephale Rassen wie die Französische Bulldogge oder Mops fallen nach österreichischem Tierschutz-Gesetz unter den Begriff "Qualzucht" und es wurden bereits mehrere Aufklärungs-Kampagnen gestartet, um die Züchtung und Verbreitung dieser Tiere einzudämmen. Ob es Werbemittel in gedruckter Form gibt, weiß ich nicht. Das besagte Tier ist auf deren Homepage https://www.canisbowl.com/unser-futter/ und in Sozialen Medien wie Facebook (siehe Screenshots) zu sehen.

Tierschutz-Gesetz

Tierschutzombudsstelle Wien - Qualzucht Erfahren Sie in unserem Schwerpunkt alle wichtigen Fakten zum Thema Qualzucht beim Hund.

Tierärztekammer Österreich

Tierärztekammer Berlin 

Keine Tiere mit Qualzuchtmerkmal "Kurznase" als niedliche Werbeträger – nach den deutschen Tierärzten startet auch der britische Verband eine Kampagne gegen brachyzephale Rassen.