Die eingebrachte
Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen
Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt
und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit
möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Diese Propagandazeitschrift ist rassistisch.
Dieses Bild mit dem Auto in der FPÖ Graz Zeitschrift sexualisiert Frauen.
Dieses Bild und der darunterstehende Text ist sexistisch und sexualisiert Frauen.