Die eingebrachte Beschwerde
fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die
Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche
Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Hallo, im Kurier warb am Wochenende die HOLDING Graz mit einer "Metro für den Großraum Graz" - deren Streckenführung jedoch innerhalb des Stadtraums endet. In einer Facebook-Diskussion dazu räumt die HOLDING auch ein, dass eine Metro nur für dicht besiedelten Stadtraum geeignet ist. Daher ist die Werbung irreführend und falsch! Siehe: https://www.facebook.com/grazholding/posts/4024778317587968