Die eingebrachte Beschwerde wurden
als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die
Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Die momentan laufenden Werbungen der Möbelhäuser, vor allem jene der singenden Familie Lutz, dass der Lockdown endlich zu Ende ist, finde ich zu diesem Zeitpunkt sehr bedenklich und überhaupt nicht angebracht. Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass in dieser Zeit so eine Werbung überhaupt ausgestrahlt wird. Es wird dazu aufgefordert in die Geschäfte zu laufen und ebenso wird die gesundheitliche Entscheidung der Regierung als SCH**** bezeichnet. So etwas von unpassend. Dem Unternehmen müsste verboten werden, diese Werbung ausstrahlen zu lassen und sollte mit einer enormen Geldstrafe belegt werden.