Werbung für nicht erhältliches Produkt/Leistung

25.01.2021


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.