Seitens des/der Beschwerdeführer/in
wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerdeführung trotz
Aufforderung nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat
ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.
ATV, 31. Dez. 2020,
Zeit: 21:43 Uhr
Geschlechterdiskriminierung: In der Werbung für Wick liegt ein Mann am Ende des Spots mit hocherhobenem Hintern und mit einem Lächeln im Gesciht, auf einem Bett, so als wäre er in Vorfreude auf eine anale Penetration.
Würde eine Frau so dargestellt, dann würden die Femanzinnen schon Sturm laufen.