Rossmann Drogeriemarkt

20.01.2021


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.   


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Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wende mich heute an Sie, auch um Klarheit zu bekommen.

Wohnhaft bin ich in Salzburger Bezirk Flachgau, wie immer bekommen wir auch in den letzten Wochen Werbung ‚von der deutschen Seite‘ - konkret schon wieder vom Rossmann Drogeriemarkt. Unverständlich für mich denn es ist aufgrund der verschiedenen LockdownVerordnungen nicht zulässig nach Deutschland wegen Einkaufstätigkeit einzureisen.

Können Sie mir diesbezüglich bitte ein kurzes Feedback geben oder sogar diese Situation abstellen ? Wenn Ihnen dies nicht möglich ist können Sie mir sagen wer dafür zuständig wäre. Ich finde diese Situation jetzt nicht etwas mit der ich nicht weiterleben könnte aber trotzdem ist es ein Ärgernis denn der eine oder andere wird hier eventuell ‚verführt‘ eine etwas falschen zu tun. Vielen Dank und beste Grüsse