Zirkus Safari

10.09.2020


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Die eingebrachte Beschwerde wurden als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

 


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Immer mehr Menschen erkennen, dass Tiere in der Unterhaltungsindustrie nichts verloren haben und meiden daher Einrichtungen, in denen Tiere für ein Publikum dressiert werden. Um diesem Besucher_innen-Schwund etwas entgegenhalten zu können, wirbt der Circus Safari auf der Außenseite des Eingangsbereichs mit halbnackten Frauen, die lasziv am Trapez schwingen. Diese Art der Objektifizierung von Frauen ist diskriminierend und hinterlässt einerseits beim minderjährigen Zirkuspublikum den Eindruck, dass es vollkommen normal und in Ordnung sei, Frauen in derartiger Weise darzustellen. Gleichzeitig manifestiert sich dadurch ein patriarchales, sexistisches und herabwürdigendes Klischee von Frauen als Sexsymbolen in der Gesellschaft. Ich bitte um Überprüfung dieser Werbeflächen!