Beschwerde - Kurier-Themenzeitung "Chancen 2020"

25.08.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Insitution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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An die Mitglieder des Beschwerderats, ich musste gestern nun schon zum wiederholten Male eine für mich schweren Verstoß der Tageszeitung "Kurier" feststellen, in dem sie redaktionelle Beiträge mit werblichen Maßnahmen verbinden und dies so, dass es leider schon ein wenig unverschämt ist.

Konkret geht es mir um die Themenzeitung "Chance 2020", die die Tageszeitung "Kurier" am 18. Juni 2020 veröffentlichte. Beim Durchblättern fiel mir immer mehr auf, dass werbliche Partner auch immer einen redaktionellen Teil dazu bekommen. Ja, dies mag eine Unterstellung sein, doch es zieht sich durch wie ein rotes Band.
Ich bin selbst in der Werbebranche tätig, mein Unternehmen schaut kleinlichst darauf, die Vorgaben des Werberates zu befolgen und trennt werbliche von redaktionellen Zusammenarbeiten. In meinem Unternehmen wird kleinlichst darauf geschaut, keine Werbepartner als redaktionelle Experten zu platzieren, alle werblichen Flächen korrekt zu markieren. Es ist für mich schockierend zu sehen, wie gleichgültig ein Qualitätsmedium wie der Kurier mit diesem Thema umgeht; es ist auch nicht fair gegenüber allen Mediendtreibenenden, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Vorab eine Frage: ich habe die gesamte Ausgabe als PDF, leider weiß ich aber nicht wie ich sie Ihnen übermitteln soll, bitte hier um eine Input von Ihrer Seite. Folgend finden Sie alle Fälle, bei denen es um, meiner Meinung nach, Irrefürhung des Lesers geht:

Firma Saubermacher:
S. 2 - 3 redaktioneller Auftritt
S. 9 entgeltliche Einschaltung

Firma Siemens:
S.5 entgeltlcihe Einschaltung
S.7 redaktioneller Auftritt (auch in weiteren Abschnitten, dies ist nur einer)
Firma RBI:
S. 7 entgeltliche Einschaltung
S. 8 redaktioneller Auftritt

Firma VIG:
S. 11 entgeltliche Einschaltung
S. 18 redaktioneller Auftritt

Firma Ja! Natürlich:
S. 19 entgeltliche Einschaltung
S. 14 edaktioneller Auftritt
Firma Allianz Gruppe:
S. 17 entgeltliche Einschaltung
S. 18 redaktioneller Auftritt
Firma BKS Bank:
S. 21 entgeltliche Einschaltung
S. 23 redaktioneller Auftritt

Firma HDI:
S. 23 entgeltliche Einschaltung
S. 21 redaktioneller Auftritt
Firma Erste Bank:
S. 9 ist für mich eine entgeltliche Einschaltung, da klar über das Produkt George und seine Vorzüge gesprochen wird, sie ist aber nicht als solche gekennzeichnet.

Was sagen Sie als Werberat dazu?
Sollte ich mich in all diesen Fällen täuschen, freue ich mich um Ihre Aufklärung.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen