Das Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und das beanstandete Sujet abgeändert. Das ÖWR- Beschwerdeverfahren sieht bei einer Sujetrücknahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und sehr gute Kooperation.