Wiener GastGutschein

02.07.2020


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) . Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

Die derzeitige Kampagne der Stadt Wien “Stadt Wien - Wiener Gastro Gutscheine Werbespot”, siehe Link https://youtu.be/2e8B01OQccE, zur Erhöhung der Akzeptanz des Gastrogutscheines, ist aufgrund folgender Punkte inakzeptabel:

Vorweg: Die Stadt Wien und der Bund haben die Gleichstellung von Mann und Frau zu gewährleisten.

- somit ist der Vergleich des Verzehrs eines tierischen Produkts, welches folglich zum “Orgasmus” der Frau führt, degradierend, auch wenn hierbei auf einen filmhistorischen Hintergrund verwiesen wird

- des Weiteren wird die Frau im Clip, im Vergleich zum Mann, als sexuell fahrig und triebig dargestellt und der Eindruck erweckt, dass andere Frauen ebenso sich orgiastisch an einem tierischen Produkt erfreuen möchten.

- die dargestellten Frauen werden als lustvolle Sexualobjekte dargestellt und es wird der Versuch unterlassen die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern. Ganz in Gegenteil, es werden sexuelle Klischees und männliche Phantasien reproduziert.

Ich bitte um Bearbeitung meiner Anfrage! Vielen Dank


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Der Werbespot erinnert an einen Film, bei dem ein Orgasmus vorgetäuscht wird. Das passt nicht zum beworbenen Produkt und hat in der Gastronomie bzw. im Nachmittagsfernsehen nichts verloren.