Heute/Sugaring

14.05.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Insitution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberates, hiermit möchte ich mich mit der Vermutung nicht klare Kennzeichnung von Werbung an Sie wenden. Konkret beziehe ich mich auf die Onlineseite heute.at und den darin veröffentlichten Artikel Beauty-SOS: Profitipps für das Sugaring daheim (Link zum Artikel: https://www.heute.at/s/beauty-sos-profitipps-fur-sugaring-daheim-46961425). Veröffentlicht wurde dieser Artikel am 20. April 2020 um 15:26 Uhr. In diesem Artikel wird über ein Sugaring-Studio berichtet, welches Zuckerpaste zum Verkauf anbietet. Zu Beginn wird detailliert erklärt, wie man sich selbst zu Hause die Haare entfernen kann, mithilfe der Methode Sugaring. Nach dieser ausführlichen Erklärung folgt auch die konkrete Verlinkung zum Webshop des Salons. Nicht allein die Sugaring Paste wird im Verlauf des Artikels präsentiert, sondern ebenso den Sugaring Basiskurs, welche dieselbe Salonbesitzern anbietet. Spätestens nach der mehrmaligen Verlinkung des Instagram-Accounts, dem Link zur Website des Salons und dem Online-Shop lässt sich hierbei eine Werbeanzeige anstelle eines journalistischen Artikels vermuten. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre das ein Verstoß gegen die Allgemeinen Werbegrundsätze (1.1), speziell gegen Punkt 9. Ich bitte Sie um die Prüfung des oben genannten Falles! Mit freundlichen Grüßen,