Lieblingsbikinis der Stars

14.05.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Insitution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberates, bei meiner Recherche bin ich auf einen online Artikel der Kronenzeitung „Das ist der Lieblings-Bikini der Stars“, das am Donnerstag den 09.04.2020 um 11:28 Uhr veröffentlicht wurde, gestoßen. Hiermit möchte ich meine Vermutung auf nicht klar erkennbare Werbung mitteilen. In diesem Beitrag geht es darum, welche Bikinis Prominente wie Bella Hadid oder Jennifer Lopez in diesem Sommer tragen. Es werden auch Fotos von den genannten Promis gepostet. Es ist eindeutig in den Bildern der Promis zu erkennen das diese den gleichen Bikini tragen, jedoch gehen diese nicht auf den Namen des Herstellers ein. Das ist jedoch nicht der Grund meines Schreibens. Der Grund meines Schreibens ist dieser. Der online Artikel nennt den Designer der Bikinis („Frankie‘s Bikinis“), promotet dessen Kollektion und sagt explizit auch , diese Bikinis seien leider schon vor Sommerbeginn ausverkauft. Jedoch werden andere Bikinis aus seiner Kollektion gezeigt. Eine Kooperation mit dem Designer wird jedoch nirgendswo erwähnt noch deutlich gemacht. Aus diesem Grund könnte meiner Meinung nach ein Fall von nicht klar erkennbarer Werbung vorliegen. Tritt dies ein, wäre es ein Verstoß gegen die Allgemeinen Werbegrundsätze (1.1.) Punkt 9. Aufgrund dieser Punkte, bitte ich Sie der Sache nachzugehen die zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen,