unbeschriftetes Kurvet

05.05.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Insitution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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An meinem Postkasten klebt eine "Bitte keine Werbung"-Plakette. Heute hab ich darin ein Kuvert gefunden, das gar nicht beschriftet war - von außen war also weder ersichtlich, von wem der potenzielle Brief ist, noch, dass es sich dabei um Werbung handelt. Ich bin mir nicht sicher, ob die Beschwerde nun gegen Ethik & Moral (Werbung trotz Keine-Werbung-Plakette ist unmoralisch?) oder wegen unlauteren Wettbewerbs (andere Werbetreibenden halten sich an die Plakette, diese Firma verschafft sich somit einen vermeintlichen Vorteil, wenn sie mir als einzige Werbung postalisch zukommen lässt) geht, aber jedenfalls empfinde ich diese Werbung, die noch dazu von außen nicht als solche zu Erkennen ist, als Störung und hoffe, dass Sie das ebenso verurteilen. Die Werbung kommt von RSD - Reise Service Deutschland und bewirbt (Bildungs-)Reisen nach Griechenland. vielen Dank und beste Grüße.